Absicherung für Unternehmen · Berlin

Absichern, was das Unternehmen trägt.

Fünf Perspektiven, eine Seite: Gesundheit als Benefit für Ihr Team, persönlicher Schutz für die Führung, Absicherung des laufenden Betriebs, Schutz für den digitalen Ernstfall und der Rahmenvertrag für Hausverwaltungen. Wählen Sie Ihre Perspektive.

Strang: Für Arbeitgeber mit Team

Für Arbeitgeber mit Team

Gesundheit als Gehaltsbestandteil. Das Benefit, das die Belegschaft wirklich erlebt.

Gutscheine werden vergessen, Obstkörbe belächelt. Die betriebliche Krankenversicherung begegnet Ihren Mitarbeitern mehrmals im Jahr: bei der Zahnreinigung, der neuen Brille, der Vorsorgeuntersuchung. Und jede Erstattung trägt Ihren Absender als Arbeitgeber.

Das Budget-Prinzip: ein Topf, der Mitarbeiter entscheidet

Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag und gibt jedem Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget. Wofür es eingesetzt wird, entscheidet jeder selbst, ohne Einzeldeckel je Leistungsart. Wer in einem Jahr den Zahnersatz braucht und im nächsten die Brille, nutzt dasselbe Budget flexibel. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Mitarbeiter und Versicherer.

Zahnbehandlung und Zahnersatz Sehhilfen Vorsorge und Impfungen Arznei-, Verband- und Heilmittel Naturheilverfahren Hilfsmittel bis Hörgerät

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Zur Einordnung: Die betriebliche Krankenversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung, sie ersetzt sie nicht.

60.600
Unternehmen bieten eine bKV oder betriebliche Pflegeversicherung, plus 16 % in einem Jahr
2,8 Mio.
Arbeitnehmer haben bereits eine bKV über ihren Arbeitgeber, fünfmal so viele wie 2015
68 %
der Beschäftigten würden eine bKV als Zusatzleistung begrüßen

Quellen: PKV-Verband, Bestandszahlen zum Stichtag 31.12.2025; Civey-Befragung im Auftrag des PKV-Verbands, Januar 2026.

Ohne Gesundheitsfragen

Bei arbeitgeberfinanzierten Firmenverträgen entfallen in der Regel Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen sind eingeschlossen, die einzeln oft keinen vergleichbaren Schutz mehr bekommen würden.

Diskret für den Arbeitgeber

Die Abrechnung läuft direkt zwischen Mitarbeiter und Versicherer. Sie sehen keine Gesundheitsdaten und keine Rechnungen, nur die Wirkung im Team.

Bindung durch Erlebbarkeit

Die Bindungswirkung entsteht aus der Sichtbarkeit im Alltag: Die bKV ist das seltene Benefit, das die Mehrheit der Belegschaft tatsächlich nutzt und mit dem Arbeitgeber verbindet.

Zum Fachbeitrag: bKV als Bindungsinstrument

Strang: Für die Führung

Für Geschäftsführer und Vorstände

Die Rechtsform schützt die Gesellschaft. Sie persönlich schützt sie nicht.

Wer für eine GmbH oder AG Entscheidungen trifft, steht für Pflichtverletzungen persönlich ein, mit dem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung ist der Schutz für genau diese Verantwortung: Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und leistet bei berechtigten.

Innenhaftung

Wenn die eigene Gesellschaft Ansprüche stellt

Der oft unterschätzte Fall: Die GmbH selbst, Mitgesellschafter oder ein Insolvenzverwalter fordern Ersatz für Schäden aus Führungsentscheidungen
Typische Auslöser: Pflichtverletzungen bei Organisation, Delegation und Aufsicht
In der Krise wird Insolvenzverschleppung zum Prüfthema, auch rückblickend
Außenhaftung

Wenn Dritte die Person hinter der Firma greifen

Gläubiger, Geschäftspartner oder Behörden nehmen nicht die Gesellschaft, sondern die handelnde Person in Anspruch
Typische Auslöser: Versäumnisse bei Auswahl und Überwachung von Dienstleistern oder bei gesetzlichen Pflichten
Die Verteidigung gegen den Vorwurf kostet, auch wenn er sich am Ende als unbegründet erweist
Ein Beispiel

Eine GmbH kauft im Vertrauen auf einen Großauftrag umfangreich Material ein. Der Auftrag platzt, das Material ist unverkäuflich. Die Gesellschaft verlangt den Schaden vom Geschäftsführer zurück, weil er die Verlässlichkeit des Auftraggebers nicht geprüft haben soll. Ob der Vorwurf trägt oder nicht: Die Auseinandersetzung selbst kostet Zeit, Nerven und Geld. Genau hier setzt die D&O-Versicherung an, mit der Abwehr unberechtigter und der Regulierung berechtigter Ansprüche. Das Beispiel ist fiktiv und dient der Veranschaulichung.

Schutz der Person, nicht der Firma

Versichert ist das Privatvermögen der handelnden Personen: Geschäftsführer, Vorstände, je nach Gestaltung auch leitende Angestellte und Beiräte.

Abwehr gehört dazu

Ein großer Teil des Wertes liegt in der Anspruchsabwehr: Prüfung, Verteidigung und die Kosten des Verfahrens, bevor überhaupt über Ersatz gesprochen wird.

Gestaltung ist Beratungssache

Deckungssumme, Rückwärtsdeckung und Nachhaftung nach dem Ausscheiden richten sich nach dem jeweiligen Tarif und gehören vor dem Abschluss auf den Tisch.

Sie führen eine GmbH und denken gerade ohnehin über Ihre Position nach? Viele Geschäftsführer kombinieren den Haftungsschutz mit der eigenen Versorgung: zur Betriebsrente für Geschäftsführer.

Strang: Für den Betrieb

Für den laufenden Betrieb

Risiken entlang der Wertschöpfung. Vom Dach über dem Lager bis zur Person, ohne die nichts läuft.

Jeder Betrieb hat eine Kette von Stellen, an denen ein Schaden das Geschäft trifft. Gehen wir sie einmal entlang.

Das Dach über allem

Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch treffen Gebäude, Einrichtung und Warenlager. Der Wiederaufbau kostet, der Verlust des Bestands oft noch mehr.

Gebäude- und Inhaltsversicherung

Die Maschinen, die Geld verdienen

Produktionsanlagen, Server, Kassensysteme: Wenn Technik ausfällt, steht mehr still als ein Gerät. Bedienfehler und Kurzschluss sind dabei häufiger als der spektakuläre Totalschaden.

Maschinen- und Elektronikversicherung

Der Moment, in dem etwas schiefgeht

Ein Kunde stürzt im Laden, ein Mitarbeiter beschädigt fremdes Eigentum, ein geliefertes Werk verursacht Folgeschäden. Ansprüche Dritter gehören zu den Risiken, die einen Betrieb existenziell treffen können.

Betriebshaftpflicht

Der Stillstand danach

Der Sachschaden ist versichert, aber wer zahlt die laufenden Kosten und den entgangenen Ertrag, während der Betrieb ruht? Genau diese Lücke schließt die Absicherung der Unterbrechung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Menschen, ohne die nichts läuft

Fällt der Inhaber, die Meisterin oder der einzige Entwickler länger aus, fehlt mehr als eine Arbeitskraft. Die Absicherung von Schlüsselpersonen verschafft dem Betrieb Zeit und Liquidität für die Überbrückung.

Ausfallabsicherung für Schlüsselpersonen

Die Fürsorge, die das Team spürt

Ein Unfallschutz für die Belegschaft, der über die gesetzliche Absicherung hinausgeht und je nach Gestaltung auch die Freizeit einschließt. Kein Pflichtbaustein, aber ein Zeichen, das ankommt.

Gruppenunfallversicherung

Cyber-Risiken haben eine eigene Perspektive verdient: zur Cyber-Absicherung.

Ehrlich gesagt

Nicht jedes Risiko braucht eine Police. Manche Risiken trägt ein Betrieb bewusst selbst, andere gefährden die Existenz und gehören zuerst geschlossen. Diese Priorisierung ist der eigentliche Kern der Beratung, nicht die Länge der Vertragsliste.

Strang: Für den digitalen Ernstfall

Für alle, die digital arbeiten

Es trifft nicht die Großen. Es trifft die Unvorbereiteten.

Ein Mitarbeiter öffnet einen Anhang, der echt aussieht. Eine Überweisung geht raus, weil die Mail der Bank täuschend echt aussah. Ein Trojaner verschlüsselt über Nacht jede Datei, mit der Sie arbeiten. Der Ernstfall beginnt selten spektakulär, meistens beginnt er mit einem Klick. Die Cyber-Versicherung ist dafür da, dass daraus keine Existenzfrage wird.

Schutzebene eins

Wenn der Schaden im eigenen Haus bleibt

Daten und Programme werden wiederhergestellt, damit der Betrieb wieder arbeitsfähig ist
Steht der Betrieb still, wird die Unterbrechung überbrückt, je nach Deckungsvariante auch der entgangene Ertrag
Computerbetrug wird ersetzt, etwa die Überweisung auf ein falsches Konto nach einer gefälschten Mail
Auch wenn der Fehler im eigenen Haus passiert ist: Bedienfehler durch Mitarbeiter sind mitversichert
Schutzebene zwei

Wenn Dritte Ansprüche stellen

Kundendaten fließen ab oder ein Virus wird an Geschäftspartner weitergereicht: Berechtigte Forderungen werden reguliert
Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, auch das gehört zum Schutz
Melde- und Benachrichtigungspflichten nach einem Datenvorfall werden je nach Tarif begleitet

Dahinter stehen zwei Deckungsvarianten, je nach Bedarf und Größe des Unternehmens. Welche passt, klären wir im Gespräch.

Hilfe schon beim Verdacht

Schon bei begründetem Verdacht übernehmen IT-Forensiker die Ursachensuche. Bestätigt sich nichts, kostet der Fehlalarm nichts: Je nach Tarif sind bis zu zwei Tagessätze des IT-Dienstleisters abgedeckt.

Rund um die Uhr erreichbar

Die Schadenhotline ist an jedem Tag des Jahres besetzt. IT-Experten übernehmen vor Ort oder remote, damit der Betrieb so schnell wie möglich wieder läuft.

Mehr als Technik

Wird der Vorfall öffentlich, helfen Krisen- und Reputationsmanagement. Und rechtliche Beratung gibt es je nach Tarif schon vorsorglich, nicht erst im Schadenfall.

Drei Wege hinein

Wie aufwendig der Abschluss ist, richtet sich allein nach der Größe Ihres Unternehmens.

01

Bis 1 Mio. € Jahresumsatz

Direkter Vorschlag ohne Fragebogen, abschlussfertig in wenigen Tagen.

02

1 bis 50 Mio. € Jahresumsatz

Kompakter Risikofragebogen, der zugleich zeigt, wo Ihr Unternehmen bei der IT-Sicherheit steht.

03

Ab 50 Mio. € Jahresumsatz

Strukturierter Prozess gemeinsam mit Ihrer IT, auf Industrie-Niveau.

Die Größenordnung entscheidet über den Weg und über die passende Variante. Wie sorgfältig geprüft wird, entscheidet sie nicht.

Vorbeugen gehört dazu

Der beste Schadenfall ist der, der nicht eintritt. Deshalb lässt sich der Schutz um das Präventionspaket eines spezialisierten Partners erweitern:

Sicherheitstrainings und Phishing-Simulationen für das Team E-Mail- und Datensicherheits-Checks Gefahrenwarnungen bei akuten Bedrohungen Individualisierbarer Notfallplan
Der Punkt, der zählt

Je nach Paket sinkt im ersten Schadensfall die Selbstbeteiligung, bis zu einer festgelegten Grenze bis auf null. Je nach Paket verzichtet der Versicherer zudem auf die Kündigung nach dem Schadensfall und bis zu einer festgelegten Grenze auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Genau dann also, wenn ein Klick eines Mitarbeiters die Ursache war.

Für Kanzleien: der kurze Weg

Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare arbeiten mit dem Vertrauen ihrer Mandanten. Ein Datenabfluss trifft dort doppelt: das eigene Haus und jedes einzelne Mandat.

Für Kanzleien gibt es deshalb einen vereinfachten Zugang: wenige Risikofragen statt eines langen Fragebogens. Der Beitrag richtet sich allein nach der Zahl der Berufsträger, das Büropersonal zählt nicht mit. Eine pauschale Versicherungssumme deckt alle Bausteine ab.

Erstgespräch für Ihre Kanzlei

Ehrlich gesagt

Vollständige Sicherheit verkauft Ihnen niemand ehrlich, ein Restrisiko bleibt immer. Nicht versichert sind terroristische Angriffe auf IT-Systeme und der Ausfall der Infrastruktur, etwa von Internet oder Stromversorgung. Und zwei Pflichten gehören dazu: Systeme, die vom Hersteller noch Updates bekommen und diese auch installieren, plus eine mindestens wöchentliche Datensicherung. Wer das noch nicht hat, bekommt es mit uns zuerst geregelt, dann versichert.

Nach einer Cyber-Attacke stellt sich schnell die Frage nach der persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung. Dazu gehört die Perspektive Führung.

Strang: Für Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen

Ein Vertrag. Ein Ansprechpartner. Ein Prozess im Schadenfall.

Wer viele Objekte verwaltet, verwaltet auch viele Versicherer, Fristen und Schadenprozesse. Der Rahmenvertrag für Hausverwaltungen bündelt den Bestand: weniger Verwaltungsaufwand für Ihr Team und ein handfestes Argument gegenüber Eigentümern.

VIELE EINZELDECKUNGEN EIN RAHMENVERTRAG BÜNDELUNG

Entlastung im Tagesgeschäft

Ein Vertragswerk statt einer Sammlung von Einzelpolicen, ein Ansprechpartner statt vieler Hotlines. Neue Objekte werden in den bestehenden Rahmen aufgenommen statt einzeln verhandelt.

Ein Prozess im Schadenfall

Gleiche Meldewege, gleiche Unterlagen, gleiche Abläufe für jedes Objekt. Das beschleunigt die Regulierung und macht die Arbeit Ihres Teams planbar, gerade wenn es viele Fälle parallel gibt.

Argument gegenüber Eigentümern

Eine Verwaltung, die geprüfte Konditionen und einen geordneten Schadenprozess mitbringt, hat in der Akquise neuer Objekte einen Auftritt, den Einzelkämpfer nicht bieten können.

Warum die Konditionen mitspielen

Die Mechanik dahinter: Ab rund 200 verwalteten Wohneinheiten verteilt die Bündelung das Schadenrisiko über viele Objekte. Diese Diversifizierung der Schadenquote ermöglicht in der Regel günstigere Konditionen als eine Sammlung von Einzeldeckungen. Der Preisvorteil ist dabei der Beleg, dass die Bündelung funktioniert. Der eigentliche Gewinn liegt in der Entlastung Ihrer Verwaltung.

So starten wir

Drei Schritte, kein Kleingedrucktes.

01

Kurzes Erstgespräch

Ausgangslage und Ziel, in Berlin oder per Video. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Unterlagen-Hausaufgaben.

02

Risiken sortieren

Was gefährdet die Existenz, was ist verkraftbar, was ist schon abgedeckt? Sie bekommen eine klare Priorisierung statt einer Vertragsliste.

03

Umsetzung und Betreuung

Einrichtung und Dokumentation. Danach melde ich mich, wenn sich Ihre Situation oder die Rahmenbedingungen ändern.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Sind Mitarbeiter mit Vorerkrankungen in der betrieblichen Krankenversicherung mitversichert?

Bei arbeitgeberfinanzierten Firmenverträgen entfallen in der Regel Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen sind dann eingeschlossen. Genau das macht die betriebliche Krankenversicherung für viele Beschäftigte wertvoller als eine private Zusatzversicherung, die sie einzeln oft nicht mehr bekommen würden.

Müssen alle Mitarbeiter in die betriebliche Krankenversicherung einbezogen werden?

Nein, aber die Abgrenzung muss sauber sein. Versichert werden können auch definierte Gruppen, etwa alle gewerblichen Mitarbeiter oder alle Beschäftigten ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit. Entscheidend sind objektive Kriterien und die Gleichbehandlung innerhalb der gewählten Gruppe.

Wir haben eine Betriebshaftpflicht. Wozu dann noch eine D&O-Versicherung?

Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen, wenn Dritte Ansprüche gegen den Betrieb stellen. Die D&O-Versicherung schützt die handelnden Personen: Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen persönlich, auch gegenüber der eigenen Gesellschaft. Das sind zwei verschiedene Schutzrichtungen, die sich ergänzen und nicht ersetzen.

Greift die D&O-Versicherung auch für Entscheidungen aus der Vergangenheit?

Je nach Tarif lässt sich eine Rückwärtsdeckung für bereits getroffene Entscheidungen vereinbaren, sofern die Pflichtverletzung beim Abschluss niemandem bekannt war. Auch eine Nachhaftung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Position ist je nach Tarif vorgesehen. Beides gehört in die Prüfung vor dem Abschluss.

Braucht mein Betrieb wirklich jeden dieser Bausteine?

Nein. Nicht jedes Risiko braucht eine Police. Manche Risiken trägt ein Unternehmen bewusst selbst, andere gefährden die Existenz und gehören abgesichert. Die Priorisierung ist der eigentliche Kern der Beratung: erst die existenzbedrohenden Lücken schließen, dann über den Komfort sprechen.

Wir sind doch zu klein für Hacker. Brauchen wir das wirklich?

Schadprogramme verbreiten sich flächendeckend und nicht gezielt. Getroffen wird, wer erreichbar ist, nicht wer berühmt ist. Gerade kleineren Unternehmen fehlen oft die Rücklagen, einen mehrtägigen Ausfall selbst zu tragen. Deshalb gibt es für kleinere Umsätze den bewusst einfachen Einstieg: ein direkter Vorschlag ohne Fragebogen.

Was passiert, wenn wir einen Angriff nur vermuten?

Schon bei begründetem Verdacht wird ein IT-Dienstleister eingeschaltet und die Ursache ermittelt. Bestätigt sich der Verdacht nicht, werden je nach Tarif trotzdem bis zu zwei Tagessätze übernommen. Niemand soll zögern anzurufen, weil der Fehlalarm etwas kosten könnte.

Ab welcher Größe lohnt sich der Rahmenvertrag für Hausverwaltungen?

Als Richtwert gilt ein Bestand ab rund 200 verwalteten Wohneinheiten. Ab dieser Größenordnung entfaltet die Bündelung ihre Wirkung auf Konditionen und Verwaltungsaufwand. Darunter lohnt der Blick auf gut strukturierte Einzellösungen, auch das klären wir im Erstgespräch.

Kontakt

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungsumfang, Deckungen und Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.