Private Vorsorge & Absicherung · Berlin

Vermögen aufbauen. Einkommen schützen.

Ihre finanzielle Zukunft steht auf zwei Beinen: dem Vermögen, das Sie für später aufbauen, und dem Einkommen, das diesen Aufbau überhaupt erst trägt. Diese Seite behandelt beides. Wählen Sie Ihre Perspektive.

Strang: Vorsorge

Vorsorge

Die gesetzliche Rente ist ein Fundament. Kein fertiges Haus.

Sie wird im Umlageverfahren finanziert: Die Beiträge von heute bezahlen die Renten von heute. Weil immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentner treffen, bleibt zwischen dem letzten Nettogehalt und der Rente typischerweise eine spürbare Lücke. Wie groß sie bei Ihnen ist, verrät Ihre Renteninformation. Was Sie dagegen tun, entscheiden Sie auf drei Ebenen.

Ebene 1 · Das Fundament

Basisversorgung

Die Pflicht und ihr steuerlich gefördertes Gegenstück für alle, die selbst vorsorgen müssen.

  • Gesetzliche Rente
  • Basisrente (Rürup-Rente), vor allem für Selbstständige
Ebene 2 · Die geförderte Etage

Geförderte Zusatzvorsorge

Der Staat oder der Arbeitgeber legt etwas dazu. Wer angestellt ist, prüft zuerst hier.

Ebene 3 · Ihre freie Etage

Private Vorsorge ohne Korsett

Keine Fördervorgaben, dafür volle Gestaltungsfreiheit. Hier entsteht der Teil Ihrer Versorgung, den Sie selbst bestimmen.

  • ETF-Rentenversicherung, Mechanik siehe unten
  • Depot als flexible Ergänzung

Welche Ebene bei Ihnen Vorrang hat, hängt von Erwerbsstatus, Steuersituation und Zeithorizont ab. Genau diese Reihenfolge klären wir im Erstgespräch.

Zwei Ausgangslagen, zwei Hebel.

Für Selbstständige

Der Steuerhebel: Basisrente

Wer selbstständig ist, hat oft kein Fundament aus der gesetzlichen Rente und dafür eine hohe Steuerlast. Die Basisrente (Rürup-Rente) setzt genau dort an: Beiträge wirken als Sonderausgaben direkt gegen die Steuer, das Kapital wächst je nach Tarif in einer ETF-Anlage.

30.825,60 €Höchstbetrag 2026 für Ledige, absetzbar als Sonderausgaben
61.652 €Höchstbetrag 2026 für zusammenveranlagte Ehepartner
Der ehrliche Tradeoff Die Basisrente zahlt eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung gibt es nicht. Das Guthaben ist nicht frei vererbbar wie ein Depot. Dafür steht der Steuerabzug heute. Ob dieser Tausch zu Ihrer Lebensplanung passt, gehört an den Anfang der Beratung, nicht ans Ende.
Für Angestellte

Erst den Arbeitgeber nutzen, dann frei bauen

Bevor privates Geld fließt, gehört eine Frage geklärt: Bietet Ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente an? Dort helfen Steuervorteil und verpflichtender Arbeitgeberzuschuss beim Sparen, dieses Geld liegen zu lassen ist selten klug.

Darüber hinaus baut die dritte Ebene: eine ETF-Rentenversicherung, die an Ihnen hängt statt am Arbeitsvertrag. Sie besparen sie selbst, nehmen sie überallhin mit und passen sie an Lebensphasen an. Bei Jobwechsel, Elternzeit oder Auszeit läuft sie einfach weiter.

Reihenfolge als Faustregel: erst geförderte Ebene prüfen, dann die freie Etage aufstocken.

Der Motor dahinter

Im Kern: eine ETF-Anlage im Versicherungsmantel.

Die Kapitalmärkte kennen Sie aus dem Depot. Der Versicherungsmantel gibt ihnen einen anderen Rahmen: langfristig, steuerlich eigenständig behandelt, auf Wunsch mit lebenslanger Rente am Ende.

ETF-Anlage mit Wechselfreiheit

Je nach Tarif steht eine breite Auswahl an ETFs und Fonds zur Verfügung. Gewechselt wird im laufenden Vertrag, die Aufteilung lässt sich an Lebensphasen und Marktüberzeugung anpassen. Was Wechsel und Auszahlung steuerlich bedeuten, zeigen die beiden Punkte unter diesen Karten.

Zinseszins über Jahrzehnte

Erträge bleiben im Vertrag und arbeiten weiter. Je länger die Laufzeit, desto größer wird der Abstand zwischen dem, was eingezahlt wurde, und dem, was daraus werden kann. Schwankungen gehören dazu, ein langer Anlagehorizont hat sie historisch häufig ausgeglichen.

Garantien nach Bedarf

Je nach Tarif lassen sich Garantien auf die Beiträge wählen. Ehrlich gesagt: Mehr Garantie bedeutet weniger Renditechance, weil weniger Kapital am Markt arbeitet. Das richtige Maß ist eine Beratungsfrage, keine Voreinstellung.

Fondswechsel ohne Abgeltungsteuer

Innerhalb des Vertrags können die Fonds je nach Tarif bis zu 12-mal im Jahr kostenfrei gewechselt werden, und ohne dass dabei Abgeltungsteuer anfällt, anders als beim Verkauf im Depot.

Halbeinkünfteverfahren bei der Auszahlung

Bei Auszahlung als Kapital gilt nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung ab Alter 62 das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig, nach heutigem Recht. Wird stattdessen die lebenslange Rente gewählt, ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.

Allgemeine Darstellung, keine Wertentwicklungsprognose. Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen; Fondsauswahl, Wechselmöglichkeiten und Garantien richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Steuerliche Aussagen geben den heutigen Rechtsstand wieder und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Strang: Absicherung

Ihre Arbeitskraft

Ihr größtes Vermögen steht in keinem Depot. Es steht jeden Morgen auf.

Alles, was Sie bis zum Ruhestand verdienen, jede Miete, jede Rate, jeder Sparplan hängt an einer einzigen Quelle: Ihrer Fähigkeit zu arbeiten. Fällt sie weg, fällt der ganze Plan. Genau diese Quelle sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Statistisch wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens berufsunfähig. Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift erst spät und ersetzt das gewohnte Einkommen nicht.

Schutz, der mitwächst

Je nach Tarif lässt sich die Absicherung bei Gehaltssprung, Heirat, Kind oder Gründung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Der junge, gesunde Einstieg erleichtert den Zugang und die Einstufung, je nach Tarif für die gesamte Vertragslaufzeit.

Rente, die nicht stehen bleibt

Eine Leistungsdynamik lässt die laufende Rente im Leistungsfall steigen, je nach Tarif. Ohne sie verliert eine über Jahre gezahlte Rente spürbar an Kaufkraft.

Das Kleingedruckte, das zählt

Verzicht auf abstrakte Verweisung heißt: Es zählt Ihr konkreter Beruf, nicht irgendein anderer, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Ein zentraler Prüfpunkt in der Beratung, kein Detail für die Fußnote.

Für Selbstständige ist das existenziell Angestellte haben bei längerer Krankheit ein Netz aus Lohnfortzahlung und Krankengeld. Selbstständige haben ihren Umsatz, und der macht keine Lohnfortzahlung. Wer selbstständig ist, sichert die Arbeitskraft nicht als Option ab, sondern als Fundament des eigenen Geschäftsmodells.
Krankenversicherung

Gesetzlich oder privat: eine Entscheidung fürs Leben.

Zwei Systeme, zwei Logiken. Keines ist pauschal besser, aber eines passt besser zu Ihrer Situation. Der Unterschied liegt im Prinzip.

Das Solidarsystem

Gesetzliche Krankenversicherung

Umlagefinanziert: Die Beiträge von heute bezahlen die Behandlungen von heute
Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Gesundheitszustand
Leistungskatalog ist gesetzlich definiert und kann per Gesetz angepasst werden
Familienmitversicherung für Ehepartner und Kinder unter Voraussetzungen möglich
Das Vertragssystem

Private Krankenversicherung

Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht per Gesetz gekürzt werden
Beitrag richtet sich nach Gesundheitszustand und Eintrittsalter, nicht nach dem Einkommen
Leistungsumfang je nach Tarif wählbar, vom soliden Schutz bis zur Premiumversorgung
Jede Person hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag

Für wen die private Krankenversicherung offensteht

Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze Selbstständige und Freiberufler Beamte
Ehrlicher Hinweis vor jeder Begeisterung Die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist schwer und in vielen Konstellationen ausgeschlossen. Diese Entscheidung gehört sorgfältig geprüft, mit Blick auf Beitragsentwicklung im Alter, Familienplanung und Berufsweg, nicht schnell unterschrieben.

Sie sind als Diplomat oder Expat neu in Deutschland? Für internationale Fälle gibt es eine eigene Seite mit Beratung in drei Sprachen: Krankenversicherung für Expats und Diplomaten.

So starten wir

Drei Schritte, kein Kleingedrucktes.

01

30 Minuten Erstgespräch

Ausgangslage, Ziele und was schon da ist, in Berlin oder per Video. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Unterlagen-Hausaufgaben.

02

Konkreter Vorschlag

Sie bekommen eine klare Empfehlung mit ehrlichen Tradeoffs, gedacht ab Ihrem Netto, nicht ab einer Produktbroschüre.

03

Umsetzung und Betreuung

Anträge, Gesundheitsfragen, Dokumentation. Danach melde ich mich, wenn sich Gesetzeslage oder Ihre Situation ändern.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Reicht die gesetzliche Rente nicht aus, wenn ich lange eingezahlt habe?

Die gesetzliche Rente ist als Fundament gedacht, nicht als vollständiger Ersatz des Einkommens. Sie wird im Umlageverfahren finanziert: Die Beiträge von heute bezahlen die Renten von heute. Weil immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentner treffen, bleibt zwischen letztem Nettogehalt und Rente typischerweise eine spürbare Lücke. Wie groß sie bei Ihnen ist, zeigt der Blick in Ihre Renteninformation, das ist der Startpunkt jeder Beratung.

Was unterscheidet eine ETF-Rentenversicherung von einem Depot?

Im Depot verwalten Sie selbst und versteuern Gewinne beim Verkauf. In der ETF-Rentenversicherung arbeiten dieselben Kapitalmärkte in einem Versicherungsmantel: Fondswechsel lösen im Vertrag keine Abgeltungsteuer aus, je nach Tarif sind Garantien wählbar, und am Ende steht auf Wunsch eine lebenslange Rente. Dafür ist der Vertrag auf Langfristigkeit ausgelegt. Häufig ist die Kombination aus beidem die stärkste Antwort.

Lohnt sich die Basisrente für mich als Selbstständiger?

Sie ist vor allem ein Steuerhebel: Beiträge sind 2026 bis 30.825,60 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner als Sonderausgaben absetzbar. Dafür gelten klare Regeln: lebenslange Rente statt Kapitalauszahlung, keine freie Vererbbarkeit wie im Depot. Ob der Steuervorteil diese Bindung für Sie aufwiegt, hängt von Gewinn, Steuersatz und Lebensplanung ab, genau das rechnen wir im Gespräch durch.

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich?

Statistisch wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens berufsunfähig. Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift erst spät und sichert das gewohnte Einkommen nicht. Für Selbstständige gilt das doppelt, weil das Krankengeld-Netz der Angestellten fehlt. Je früher der Abschluss, desto besser in der Regel der Gesundheitszustand und damit der Zugang, je nach Tarif lässt sich der Schutz später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

Ist die private Krankenversicherung die richtige Entscheidung für mich?

Sie kann es sein, wenn Sie zu den Gruppen gehören, für die sie offensteht: Selbstständige, Beamte und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen vertraglich garantiert, der Beitrag richtet sich nach Gesundheitszustand und Eintrittsalter statt nach dem Einkommen. Ehrlich gesagt: Die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung, die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist schwer. Deshalb gehört diese Entscheidung sorgfältig geprüft, nicht schnell entschieden.

Kann ich einfache Versicherungen direkt online abschließen?

Ja. Privathaftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz oder Zahnzusatz schließen Sie über die Links auf dieser Seite direkt online ab, ohne Termin. Der Unterschied zum anonymen Vergleichsportal: Hinter jedem dieser Verträge stehe ich als persönlicher Ansprechpartner, wenn es um Fragen oder den Leistungsfall geht.

Kontakt

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Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage. Ich melde mich mit einem konkreten Terminvorschlag, in Präsenz in Berlin oder online.

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Garantien und Annahmebedingungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.