Bindung, die bleibt
Ein Vorsorgekonto, das mit jedem Betriebsjahr wächst, fehlt beim Wechsel spürbar. Kein Poster im Flur, ein Kontoauszug.
Für die Belegschaft ein Benefit, der jeden Monat sichtbar ankommt. Für Geschäftsführer der Weg zu einer Versorgung ohne die üblichen Grenzen. Wählen Sie Ihre Perspektive.
Das ist die Mechanik der Entgeltumwandlung: Der Beitrag geht vom Bruttogehalt ab. Steuer- und Abgabenersparnis plus Arbeitgeberzuschuss machen aus dem Einsatz mehr als das Doppelte, der eigene Nettoverzicht bleibt klein.
Beispielrechnung: Jahrgang 1990, Steuerklasse I, keine Kinder, 4.000 € Bruttogehalt, 186 € Entgeltumwandlung plus 15 % Arbeitgeberzuschuss (Stand 2026). Der tatsächliche Effekt hängt von Steuerklasse und Einkommen ab. Fairerweise: In der Rentenphase sind die Leistungen zu versteuern, und die Umwandlung mindert die Ansprüche in der gesetzlichen Sozialversicherung geringfügig.
Ein Vorsorgekonto, das mit jedem Betriebsjahr wächst, fehlt beim Wechsel spürbar. Kein Poster im Flur, ein Kontoauszug.
Zuschusspflicht, Beratungsdokumentation, saubere Verträge: Wer die bAV ordentlich aufsetzt, vermeidet die typischen Arbeitgeber-Haftungsfallen.
Kurze Mitarbeitergespräche und verständliche Unterlagen machen aus dem Vertragswerk einen Benefit, über den im Team gesprochen wird.
Die versicherungsförmigen Wege wie die Direktversicherung sind steuerlich gedeckelt: 676 € im Monat (Stand 2026). Für Angestellte passend, für ein echtes Versorgungsziel zu wenig.
Keine feste Beitragsobergrenze. Die Zuwendung richtet sich am Versorgungsziel und den gesetzlichen Angemessenheitsregeln aus, nicht an einer Prozentgrenze.
zahlt Zuwendungen, als Betriebsausgabe ansetzbar (§ 4d EStG)
externer Versorgungsträger, hält die Zusage aus Ihrer Bilanz heraus
kapitalmarktbasiert investierbar, Aufbau siehe unten
Ab Rentenbeginn fließt die Versorgung an Sie persönlich: als lebenslange Rente, als Kapitalauszahlung, auch in Raten, oder kombiniert. Sie entscheiden zum Schluss, nicht am Anfang.
In der Praxis oft am stärksten: die Kombination aus beidem. Erst die Grenze ausschöpfen, dann darüber hinaus bauen. Details im Fachbeitrag.
besteht seit fünf Jahren oder mehr
führen das Unternehmen seit einigen Jahren
Sie halten Anteile und entscheiden über Ihre Versorgung mit
stabile Gewinne, Liquidität ohne Anspannung
noch etwa zehn Jahre oder mehr bis zum Ruhestand
der Steuerberater ist an Bord, oder bereit dazu
Vier von sechs treffen zu? Dann lohnt sich das Gespräch.
Ob Direktversicherung oder Unterstützungskasse: Die Beiträge arbeiten am Kapitalmarkt. Drei Eigenschaften machen den Motor aus, drei Phasen bestimmen seinen Lebenslauf.
Über 90 Fonds und ETFs stehen je nach Tarif zur Auswahl, bis zu 20 davon parallel besparbar. Wer nicht selbst auswählen will, nimmt eines von sechs fertigen Portfolios, auch in nachhaltiger Variante. Gewechselt wird bis zu 12-mal im Jahr kostenfrei, und ohne Abgeltungsteuer, anders als beim Verkauf im Depot.
Erträge bleiben im Vertrag und arbeiten weiter. Je länger die Laufzeit, desto größer wird der Abstand zwischen dem, was eingezahlt wurde, und dem, was daraus werden kann. Genau diesen Abstand zeigt die Kurve unten.
Das Garantieniveau ist je nach Tarif in fünf Stufen von 60 bis 100 % wählbar und lässt sich im laufenden Vertrag später anheben. Bei 100 % Beitragsgarantie ist der komplette Sparbeitrag aus dem Beispiel, alle 214 € inklusive Zuschuss, zum Rentenbeginn abgesichert. Ehrlich gesagt: Mehr Garantie bedeutet weniger Renditechance. Das richtige Maß ist eine Beratungsfrage.
Bis zu 100 % der Beiträge arbeiten am Kapitalmarkt, das jährliche Rebalancing hält die Strategie automatisch auf Kurs. Schwankungen gehören dazu, die Zeit arbeitet für Sie.
Vor dem Ruhestand wird das Erreichte schrittweise beruhigt (roter Punkt in der Kurve). Auf Wunsch sichert ein automatischer Lock-In Kursgewinne schon unterwegs.
Lebenslange Rente, Kapital oder beides, bei der Unterstützungskasse auch 100 % Kapital in Raten. Sie entscheiden am Ende, nicht am Anfang.
Schematische Darstellung, keine Wertentwicklungsprognose. Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen; Garantien, Fondsauswahl, fertige Portfolios, Wechselmöglichkeiten, Rebalancing und Ablaufmanagement richten sich nach dem jeweiligen Tarif.
Bei der Entgeltumwandlung sind die Anwartschaften sofort unverfallbar. Der Vertrag kann in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat fortgeführt werden, je nach Durchführungsweg und Tarif.
Bei der Direktversicherung haben Mitarbeiter einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer; das Guthaben aus Entgeltumwandlung ist dem Zugriff des Arbeitgebers vertraglich entzogen. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer übernimmt die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung diese Schutzfunktion, sie gehört standardmäßig in die Einrichtung.
Beiträge lassen sich pausieren, reduzieren oder erhöhen, je nach Tarif bis zu 24 Monate, bei Elternzeit bis zu 36 Monate. Verpasste Beiträge können nach der Rückkehr unter Voraussetzungen sogar steuerfrei nachgeholt werden. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld können brutto in den Vertrag fließen.
Häufig ja: Wird die Versorgung über echte Entgeltumwandlung aus dem laufenden Geschäftsführergehalt finanziert, gelten die steuerlichen Hürden wie Probezeiten und Erdienbarkeit weitgehend als erfüllt. Der Einstieg ist damit deutlich früher möglich als viele denken, die genaue Gestaltung gehört in die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Sie ist auf Langfristigkeit ausgelegt, das ist Teil ihrer steuerlichen Logik. Genau deshalb steht die Eignungsprüfung am Anfang: Passt der Zeithorizont nicht, ist ein anderer Weg die bessere Antwort. Zwischenlösungen wie eine Ratenzahlung der Zuwendungen sind je nach Gestaltung möglich.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern berührt die Versorgung Körperschaftsteuer, Angemessenheit und Gesellschaftsrecht. Diese Würdigung gehört in die Kanzlei. Ich liefere dafür ein schriftliches Eckpunktepapier mit den konkreten Prüfpunkten, so beginnt niemand bei null.
Schwankungen gehören zur Kapitalmarktanlage. Je nach Tarif stehen Garantie-Bausteine und das Ablaufmanagement zur Verfügung, das in den Jahren vor dem Ruhestand schrittweise beruhigt. Welches Sicherheitsniveau passt, ist eine Beratungsfrage, keine Voreinstellung.
Funktionsweise, Voraussetzungen, steuerliche Anker.
Zwei Wege, zwei Logiken, eine Entscheidungshilfe.
Warum eine Betriebsrente bindet, wo Benefits verpuffen.
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Steuerliche Gestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Steuerberater des Mandanten.