Arbeitskraftschutz

Berufsunfähigkeit über den Arbeitgeber absichern: der geförderte Weg und sein Preis

Die Absicherung der Arbeitskraft scheitert selten an der Einsicht und oft am Nettobudget. Genau hier setzt ein Weg an, den viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf dem Schirm haben: Berufsunfähigkeitsschutz als Baustein der betrieblichen Altersvorsorge, finanziert aus dem Bruttogehalt. Der Hebel ist real, aber er hat einen Preis auf der Leistungsseite. Beide Seiten der Rechnung, nüchtern sortiert.

Die Lücke, um die es geht

Berufsunfähigkeit ist kein Randrisiko. Nach den Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung wird rund jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens berufsunfähig. Häufigste Ursache sind seit Jahren psychische Erkrankungen, und die staatliche Absicherung fängt davon wenig auf: Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur die Erwerbsminderungsrente, die auf die Fähigkeit zu irgendeiner Tätigkeit abstellt.

~ 1 von 4

Erwerbstätigen wird im Laufe des Berufslebens berufsunfähig

32,3 %

der BU-Fälle gehen auf psychische Erkrankungen zurück, die häufigste Ursache

1.041 Euro

betrug 2024 der durchschnittliche Zahlbetrag neuer Erwerbsminderungsrenten im Monat

Quellen: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), Wahrscheinlichkeit für heute 30-Jährige; Morgen & Morgen, BU-Leistungsauswertung 2026; Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung (Rentenzugänge 2024).

Wie der Schutz in die Betriebsrente kommt

Technisch läuft der betriebliche BU-Schutz meist über eine Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag als Versicherungsnehmer ab, versichert ist der Mitarbeiter. Finanziert wird entweder per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, durch den Arbeitgeber oder gemischt. Die Absicherung kann als eigenständige BU-Rente aufgesetzt werden oder als Baustein neben der Altersleistung.

Der Förderrahmen ist derselbe wie bei der übrigen Betriebsrente (§ 3 Nr. 63 EStG): Beiträge bleiben 2026 bis 676 Euro im Monat steuerfrei (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro), bis 338 Euro zusätzlich sozialabgabenfrei (4 Prozent, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Bei Entgeltumwandlung kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent hinzu, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Wichtig: BU-Baustein und Altersvorsorge teilen sich diesen Fördertopf, wer beides will, plant beides zusammen.

DER FÖRDERRAHMEN 2026 (§ 3 NR. 63 ESTG)
steuerfrei676 Euro/Monat
davon zusätzlich sozialabgabenfrei338 Euro/Monat

Berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung 2026 (101.400 Euro im Jahr). Der Rahmen gilt für die bAV-Beiträge insgesamt, BU-Baustein und Altersleistung zusammen.

Der Kollektivvorteil: die unterschätzte Tür

Neben der Bruttofinanzierung hat der betriebliche Weg einen zweiten, oft wichtigeren Hebel: die Risikoprüfung. Im Einzelvertrag entscheidet die persönliche Krankengeschichte über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung, und gerade psychische Vorerkrankungen führen privat regelmäßig zum Ausschluss. In betrieblichen Kollektiven ist je nach Größe und Ausgestaltung eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich, teils genügt statt einzelner Gesundheitsfragen eine Erklärung des Arbeitgebers, dass die versicherte Person voll dienstfähig ist.

Kernaussage

Für gesunde Gutverdiener ist der betriebliche BU-Schutz im Beitrag meist günstiger. Für Mitarbeiter, die privat an der Gesundheitsprüfung scheitern, ist er oft die einzige realistische Tür zu vollwertigem Berufsunfähigkeitsschutz. Das macht ihn zugleich zu einem Benefit, das im Recruiting tatsächlich einen Unterschied macht.

Der Preis: Steuern und Abgaben im Leistungsfall

Die Förderung in der Ansparphase hat eine Kehrseite, und die gehört auf den Tisch, bevor unterschrieben wird. Die BU-Rente aus der bAV ist in der Leistungsphase voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug (§ 229 SGB V); in der Krankenversicherung bleibt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat beitragsfrei, in der Pflegeversicherung gibt es keinen.

Das übliche Trostargument der Betriebsrente, im Alter sei der Steuersatz niedriger, trägt hier nur begrenzt: Der BU-Fall tritt mitten im Erwerbsleben ein, oft in Jahren mit laufenden Verpflichtungen. Wer den betrieblichen Weg wählt, setzt die Brutto-Rente deshalb bewusst höher an, damit nach Steuern und Abgaben der tatsächliche Bedarf gedeckt ist. Bei der privaten BU-Rente fällt die Besteuerung im Vergleich deutlich milder aus; dafür fehlt dort der Bruttohebel im Beitrag.

Arbeitgeberwechsel: die Beweglichkeitsfrage

Ein BU-Vertrag soll Jahrzehnte halten, Arbeitsverhältnisse halten kürzer. Bei der Direktversicherung ist das gesetzlich vorgedacht: Innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden besteht ein Anspruch auf Übertragung des Übertragungswerts zum neuen Arbeitgeber (§ 4 Abs. 3 BetrAVG), alternativ lässt sich der Vertrag je nach Ausgestaltung übernehmen oder privat fortführen. Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.

In der Praxis liegt das Risiko weniger im Recht als im Übergang: Wird der Vertrag beim Wechsel oder in der Elternzeit unbemerkt beitragsfrei gestellt, schrumpft der Schutz genau dann, wenn niemand hinschaut. Der Wechsel gehört deshalb aktiv begleitet, mit klarer Zuständigkeit, bevor der alte Arbeitsvertrag endet.

Ehrlich gesagt

Der betriebliche BU-Schutz ist kein Ersatz für die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern ein anderes Werkzeug mit anderem Einsatzgebiet. Für Arbeitgeber ist er ein Benefit mit echtem Unterscheidungswert, gerade im Kollektiv mit vereinfachter Prüfung. Für Mitarbeiter mit engem Nettobudget oder Vorerkrankungen ist er häufig der Weg, der überhaupt zustande kommt. Wer dagegen maximale Flexibilität, volle Gestaltungsfreiheit bei Höhe und Laufzeit und die mildere Besteuerung im Leistungsfall will und gesund ist, fährt mit dem privaten Vertrag meist besser. Beides lässt sich kombinieren: Sockel über den Betrieb, Aufstockung privat. Für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt sich die Frage noch einmal anders, weil Status und Versorgungswerk der GmbH hineinspielen; das ist ein eigenes Beratungsthema. Die Einordnung im Einzelfall ersetzt keine Tabelle, sie beginnt mit der Frage, was im Ernstfall netto ankommen muss.

Häufige Fragen

Ist die BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei?

Nein. Was in der Ansparphase gefördert wurde, versteuert der Empfänger in der Leistungsphase voll als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG). Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf die Betriebsrente zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 SGB V); in der Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat, in der Pflegeversicherung nicht. Die Brutto-Rente sollte deshalb von Anfang an so bemessen sein, dass nach Abzügen der tatsächliche Bedarf gedeckt ist.

Was passiert mit dem BU-Schutz beim Arbeitgeberwechsel?

Bei einer Direktversicherung besteht innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden ein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung des Übertragungswerts auf den neuen Arbeitgeber (§ 4 Abs. 3 BetrAVG). Alternativ lässt sich der Vertrag je nach Ausgestaltung privat fortführen oder vom neuen Arbeitgeber übernehmen. Wichtig ist, die Weichen früh zu stellen: Ein unbemerkt beitragsfrei gestellter Vertrag bedeutet im Ernstfall einen deutlich reduzierten oder erloschenen Schutz.

Warum ist der betriebliche BU-Schutz oft günstiger als der private?

Aus zwei Gründen. Erstens fließt der Beitrag aus dem Bruttogehalt: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bleiben steuerfrei, bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei, dazu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung. Der Nettoaufwand liegt damit deutlich unter dem Beitrag. Zweitens kalkulieren Versicherer Kollektive anders als Einzelverträge, je nach Tarif und Bestand. Dem stehen die vollen Abzüge auf die spätere Rente gegenüber, die Rechnung gehört deshalb immer auf beide Seiten.

Kommen auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen in den betrieblichen BU-Schutz?

Häufig ja, und das ist der vielleicht stärkste Vorzug des betrieblichen Wegs. In Kollektiven ist je nach Ausgestaltung eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich, teils genügt eine Erklärung des Arbeitgebers zur Dienstfähigkeit statt einzelner Gesundheitsfragen. Wer privat wegen der Krankengeschichte abgelehnt wurde oder nur mit Zuschlägen versicherbar wäre, hat über das Kollektiv oft die realistischere Tür. Die konkreten Bedingungen hängen von Bestandsgröße und Tarif ab.


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